Neue CB-Allgemeinzuteilung ab 1. April 2016

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ax73
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Re: Neue CB-Allgemeinzuteilung ab 1. April 2016

#121

Beitrag von ax73 »

ompaul hat geschrieben:...
Woher kommt diese plötzliche Ausbruch von Gesetzestreue? Versteh' ich nicht...
Das scheint nur so. Theoretisieren ohne eigenen praktischen Erfahrungshintergrund ist doch inzwischen ein Riesentrend
geworden.
Wer wirklich bestimmungskonform senden will der nimmt seine Sendeleistung im Zweifel einfach 15% zurück.

In der Realität liest und hört man aber immer wieder von CBlern, die der Meinung sind daß ihre paar Watt mehr
(die sie auf oft fragwürdige Weise aus den Geräten quälen) tatsächlich noch irgendeine weitere Wirkung hätten
als die Stärkung des eigenen Funkegos :wink:
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
noone
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Re: Neue CB-Allgemeinzuteilung ab 1. April 2016

#122

Beitrag von noone »

Ich hab die Aussagen gerade mal nicht zur Hand

Aber man kann sie sich so lesen dass die für CB üblichen Antennen (Rundstrahler und Drähte) keinen Gewinn bezüglich dem Isotropst. hätten.... Und der Unterschied zwischen 10 und 12 Watt irellevant wäre! Ein Unterschied machen wiederum die Richtantennen (mit negativer Außenwirkung, man will wohl keinen Fall Zeitlofs im CB haben!).
13RF279

Re: Neue CB-Allgemeinzuteilung ab 1. April 2016

#123

Beitrag von 13RF279 »

Gesetzestreue??, eher Kopfschütteln. Es währe logischer gewesen, wenn man bei der neuen Allgemeinzuteilung nur die Ausgangsleistung angegeben hätte. Bei AM/FM 4 Watt und nicht die Starren 4 Watt ERP (bzw. umgerechnet 6,56 Watt Eirp).
Bei SSB, hat man ja auch die Ausgangsleistung von 12 Watt pep angegeben.
Somit hätte man, speziell bei AM/FM noch Spielraum bis kurz vor die 10 Watt EIRP Grenze ohne Standortbescheinigung.
Es ist auch klar, das solche Berechnungen nicht jeder kann, oder Automatisch weis, das er zu viel Leistung abstrahlt, dazu gibt es Online Rechner und Tabellen, mit den Werten von Kabel und Stecker Verlusten, z.B von DC4FS.
Mir persönlich, gefällt das auch nicht mit der Standortbescheinigung ist aber leider so.
73. Peter
ompaul
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Re: Neue CB-Allgemeinzuteilung ab 1. April 2016

#124

Beitrag von ompaul »

Wer wirklich bestimmungskonform senden will der nimmt seine Sendeleistung im Zweifel einfach 15% zurück.
Schön und gut, aber der "normale" CB-Funker weiss ja u.U. gar nicht dass er etwas illegales tut - und eigentlich muss er das auch gar nicht.
Der Gesetzgeber hat den CB-Funk ursprünglich als "Sozial-Funk" vorgesehen, einfach einschalten, Kanal wählen, losfunken. Ein technischer Hintergrund wird vom CB-Funker nicht erwartet oder unterstellt.
Der willentlich gesetzestreue Bürger bestellt sich ein legales Funkgerät, eine "gute" Antenne und 10m Kabel, wuchtet die 5/8 aufs Dach, korkt alles zusammen, legt los - und begeht eine Ordnungswidrigkeit!
Er kann gar nicht wissen dass er etwas verbotenes tut! Und selbst wenn, wie soll er die Leistung seines Funkgerätes einstellen? Er weiss nicht wie, er hat keine Messgeräte und eigentlich darf er ja auch nicht einfach an der Kiste 'rumschrauben.
Aber man kann sie sich so lesen dass die für CB üblichen Antennen (Rundstrahler und Drähte) keinen Gewinn bezüglich dem Isotropst. hätten....
Das habe ich noch nirgendwo gelesen, glaube auch nicht 'dran. Die 2,15dB eines Dipols oder ca.5,15db einer 5/8 λ gegenüber dem isotropen Kugelstrahler kann man nicht einfach negieren.
Und der Unterschied zwischen 10 und 12 Watt irellevant wäre!
Würdest du dich so 'rausreden wenn du mit 20% zu hoher Geschwindigkeit geblitzt werden würdest?
Es währe logischer gewesen, wenn man bei der neuen Allgemeinzuteilung nur die Ausgangsleistung angegeben hätte.
Das sehe ich auch so. Die bestehende Regelung ist praxisfremd und bescheuert.
Es ist auch klar, das solche Berechnungen nicht jeder kann..
Muss er ja auch gar nicht, s.o. .
Mir persönlich, gefällt das auch nicht mit der Standortbescheinigung ist aber leider so.
Die 10W-EIRP-Regel gibt es seit 20 Jahren, die wurde nicht für die CB-Funker erfunden. Konsequent wäre es vom Gesetzgeber gewesen die Ausgangsleistung bei SSB auf 6W zu begrenzen, wie z.B. beim Betriebsfunk. Wenn man dann noch den Antennengewinn auf 2,15dBi begrenzt hätte wäre man immer unter 10W EIRP und alles wäre gut.

Aber da waren wohl keine Techniker sondern Lobbyisten am Werk.


- 73 -
13RF279

Re: Neue CB-Allgemeinzuteilung ab 1. April 2016

#125

Beitrag von 13RF279 »

Aber da wahren wohl keine Techniker sondern Lobbyisten am Werk
Richtig!!!
Vielleicht währe es besser gewesen, das nicht nur Lobbyisten sondern, juristen sowie Fachleute aus der Funkgeräte Hersteller Industrie, das Interesse der CB-Funker vertreten.


73. Peter
noone
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Re: Neue CB-Allgemeinzuteilung ab 1. April 2016

#126

Beitrag von noone »

Mit den 10Weirp hat einmal der Gesetzgeber seine Seele an den "Funkangst-Teufel" verkauft!
Ein Watt klingt zu wenig 10 kann sich jeder vorstellen und jeder kann bis dahin zählen!
100 ist zuviel da brauchen die meisten einen Taschenrechner!

Der Wert ist willkürlich und an anderen Beispielen festgemacht man bekommt ihn aber nicht mehr los!

Es ist lange her, dass Funker gerädert und gevierteilt wurden weil sie mit 25% zuviel Leistung unterwegs waren, damals 5 statt 4Watt! Später hat man gnädig darüber hinweggesehen!

10Watt Eirp ist ein völlig virtueller Wert der 2mal errechnet wird! Mit dreifacher Ungenauigkeit also drei Fehlerquellen drin!
Das Rechenmodell ist die eine, und im Messverfahren stecken mindestens 2 Systemfehler wenn man es genau nimmt sogar 3!
Fehler addieren sich noch sie multiplizieren sich!
Bei der Leistungsmessung haben wir als Fehlerquellen die Genauigkeit des Abschlusswiderstandes (1-5%) die Spannung 1-5% die Kennlinie des Messgleichrichters, die Varianz bei der Impedanz der Messkabel und den Systemfehler des Messwerks! Dann kommt man bei 1db raus!

Die Geschwindigkeitsmessung ist zwar umständlich, aber da ist alles vom Prinzip her hochgenau!
Wenn richtig aufgestellt kommt ein recht genaues Ergebnisse raus der Messwert wird ja noch mit den Toleranzen verrechnet!!
Das Messmittel ist mechanisch und da kann man auf Einstellwerte von zehntel Millimeter bei der Lichtschranke, bei der Radardopplermessung Laserdopplermessung sind es von der Lichtgeschwindigkeit ein paar m/s von der Lichtgeschwindigkeit Unterschied über das Epsilon R der Luft, bei beiden Messungen kommt noch der Messwinkel dazu beim Laser und Radar werden die Messwerte da normalerweise kleiner und bei der Lichtschranke größer! Bei beiden Systemen fließt noch einne Zeitbasis mit in die Rechnung, wieviel liegt deine Funke daneben bezogen auf die Ausgangsfrequenz?
Beim bewegten Auto addieren sich die Folgen zurückgelegte Strecke in der Reaktionszeit und der Bremsweg (nichtlinear).
Beim Funker mit 120% Leistung funkt haben wir nur die Wurzel von 1,2 mit der die Feldstärke in Volt/m zunimmt!

Das sind Welten das lässt sich nicht vergleichen mit zB dem Auto.

...weshalb die vom Bundesnetzministerium auch nichts damit zu tun haben wollen, Vertikalantenne ist da Vertikalantenne die meisten verwenden auch keine Antennen mit Radialen mehr, nur einen Fall Zeitlofs mit auf beschränkte Gemüter und Intellekte bedrohlich wirkende Antennen will da keiner haben! Schon gar nicht weil der CB-Funker sich nicht auskennen muss und sich auch nicht bilden muss, der Funkamateur von dem kann man es annehmen, aber man kommt auch ohne dieses spezielle Fachwissen um den Eirp durch die Technik nur eben vom FA kann man es erwarten, denn der ist Fachmann!

Ich hab es an unseren neuen Umschulungs-Azubis getestet die waren vorher Bäcker, Metzger, Lackierter, Maurer bzw ungelernte Bandarbeiter oder HONKS also Leute OHNE NENNENSWERTE TECHNIKKENNTNISSE! Über 50% Technikpunkte nur mit dem vermittelten Wissen und Logik vom ersten Tag beim Durchsprechen. Der Hammer ist eine MC-Prüfung ist vom angefragten Stoff bei der Technik zum Teil selbsterklärend. Also eine Ahnung plus ein wenig Wissen plus MC-Trefferwahrscheinlichkeit reicht zum bestehen! Das gibt ein Ausbildungsgimmik unsere HWK und die IHK sind schon hellhörig geworden ob sie nicht diese AFU-Prüfung als Gimmik abnehmen könnte. Ich hoffe das schläft nicht ein und es gibt freiwillige Prüfer nach Kammerstandnorm!)

Genug abgeschweift die fachkundigen Mitarbeiter der Bundesnetzbehörde wollen nix damit zu tun haben aber keine bedrohlichen Richtantennen! Wenn man es nicht übertreibt bleibt alles beim alten, sollte es zu einem Fall Zeitlofs kommen könnte sich alles andern.
Jack4300
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Re: Neue CB-Allgemeinzuteilung ab 1. April 2016

#127

Beitrag von Jack4300 »

Ich habe mal recherschiert:

1995 hieß es:
Amtsblattverfügung 264/1995 hat geschrieben: Für CB-Funkgeräte mit den Kennzeichnungen FM80 und AFM 80 wird ein Betrieb mit den Sendearten F3E/G3E (Winkelmodulation, ein Kanal mit analoger Information, Fernsprechen) mit maximaler Sendeausgangsleistung von 4 Watt genehmigt. Für CB-Funkgeräte mit der zusätzlichen Kennzeichnung AFM wird auf den Kanälen 4-15 zusätzlich die Sendeart A3E (Amplitudenmodulation) bei einer maximalen Sendeausgangleistung von 1 Watt gestattet.
2003 heiß es dann:
Allgemeinzuteilung CB-Funk 1.1.2003 hat geschrieben: Zulässige Sendeart: F3E/G3E (Frequenz-/Phasenmodulation, ein Kanal mit analoger Information, Fernsprechen) Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung, bezogen auf l/2-Dipol (ERP): 4 Watt
Maximal zulässige Senderausgangsleistung (Trägerleistung)(2): 4 Watt

(2) Die maximal zulässige Senderausgangsleistung ist hilfsweise und lediglich informell zusätzlich neben der verbindlich festgelegten maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung angegeben, um deren messtechnische Überprüfung praxisgerecht zu erleichtern.
Seid 2005 steht dann für AM und FM nur noch ERP in der Allgemeinzuteilung:
Allgemeinzuteilung CB-Funk Vfg. 37/2005 hat geschrieben: F3E/G3E (Frequenz-/Phasenmodulation, ein Kanal mit analoger Information, Fernsprechen): 4 Watt ERP
J3E Einseitenband-Amplitudenmodulation: 12 Watt PEP Senderausgangsleistung
A3E Zweiseitenband-Amplitudenmodulation: 4 Watt ERP
Es war also bis 2003 noch sehr einfach, da nur die Senderausgangsleistung reglementiert wurde. 2003 bis 2005 wurde die Senderausgangsleistung zwar auch noch mit angegeben, hatte aber nur informellen Charakter. Wie man auf die Idee kommen kann, ERP und Senderausgangsleistung quasi gleichzusetzen entzieht sich meiner Vorstellungskraft.
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