Mit einem Modem zwei Geräte koppeln?

Antworten
DerSpacken
Santiago 2
Beiträge: 50
Registriert: Mo 21. Dez 2015, 12:48
Standort in der Userkarte: Landsberger Strasse 57072 Siegen

Mit einem Modem zwei Geräte koppeln?

#1

Beitrag von DerSpacken »

Ich darf mein CB Funk mit PMR, natürlich legale geräte, über das Internet mit einander verbinden. Okay.
Ginge das auch ohne Internet, Quasi mit einem Modem was zwei Geräte koppelt?

Ich benutze Kanal "CB-A" um ins Netz zu kommen "PMR-A" sendet es zu einem anderen PMR Gerät, was weiter weg ist um von dort aus auf "CB-B"§ wieder raus zu kommen.

Hätten dann einen Repeater drinne, oder etwa nicht?

Gruß von mich
SniperHF
Santiago 2
Beiträge: 99
Registriert: Sa 1. Jun 2013, 22:52
Standort in der Userkarte: Bremen

Re: Mal so ein Gedanenspiel.

#2

Beitrag von SniperHF »

Nein darfst du nicht!
Benutzeravatar
der_Kölner
Santiago 7
Beiträge: 502
Registriert: Fr 30. Aug 2013, 01:07
Standort in der Userkarte: Köln

Re: Mit einem Modem zwei Geräte koppeln?

#3

Beitrag von der_Kölner »

df2tr hat geschrieben:Ich sehe in den Nutzungsbestimmungen nichts was dem widerspricht.
Das Internet fehlt dazwischen.
Benutzeravatar
KLC
Santiago 9+30
Beiträge: 4968
Registriert: Mi 16. Aug 2006, 23:08
Standort in der Userkarte: Saarbrücken
Wohnort: Dehemm/Saar

Re: Mit einem Modem zwei Geräte koppeln?

#4

Beitrag von KLC »

der_Kölner hat geschrieben:
df2tr hat geschrieben:Ich sehe in den Nutzungsbestimmungen nichts was dem widerspricht.
Das Internet fehlt dazwischen.
Laut der alten Verfügung würde man das Vorhaben vom Spacken als "Automatische Station" deklarieren (müssen).
Vfg77/2011 §2 Abs4 Satz1 ermöglicht die Sc...ß-Gateways :
(1)Die Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit anderen Netzen, z.B. Internet, ist grundsätzlich nur für Datenübertragung erlaubt. Auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 ist die Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit dem Internet auch für die Sprachübertragung gestattet. Auf den Kanälen 61, 71 und 80 dürfen für die Sprachübertragung
Die Repeater oder Ähnliches wird im nächsten Satz besprochen:
Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über unbemannte automatisch betriebene Stationen ist ausschließlich auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 während der Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit dem Internet gestattet.
Der Schluß des Satzes ist leider verunglückt: "während der Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit dem Internet". Das freut die Anwaltskammer und ist mehr als schwammig. Meiner Meinung nach. Was soll das heißen ?
Was will die BNetzA ? Wohl das im Fehlerfall die "unbemannte automatisch betriebene Station" problemlos und kurzfristig weggeschaltet werden kann.
Einen anderen Sinn kann man nicht rekonstruieren. Deswegen ist die in den in den letzten Tagen hier irgendwo im Forum erwähnte Zulassung eines Crossband-Receivers nicht verwunderlich, sondern eher logisch.

Aber die Verfügung gilt nur noch 1 - 2 Wochen.
Die neue Verfügung ist noch schlimmer formuliert, aber da schauen wir doch gerne rein.
Ich denk mal so ...
Hat hier keiner Jura studiert ? Ich hab nur Hauptschulabschluß.
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
Benutzeravatar
KLC
Santiago 9+30
Beiträge: 4968
Registriert: Mi 16. Aug 2006, 23:08
Standort in der Userkarte: Saarbrücken
Wohnort: Dehemm/Saar

Re: Mit einem Modem zwei Geräte koppeln?

#5

Beitrag von KLC »

Die neue Verfügung 1224/2015 scheint da noch besser. In jeder Hinsicht , auch mit der Schwammigkeit !
§2 Satz 6
Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlagen ist ausschließlich auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 40, 41, 61, 71 und 80 unter Verwendung der Sendearten F3E/G3E gestattet. Der Sender der unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlage soll seine Aussendung spätestens zwei Sekunden nach dem Ende der übertragenen Aussendung beenden.
Also es darf nur in FM gesendet werden. Ob die Zusammenschaltung nicht in ein anderes -auch lizenzfreies- Band , erfolgen darf, habe ich nicht eindeutig gelesen.
Unangenehm und verbesserungswürdig finde ich §3 Nebenbestimmungen Satz 2:
Während des Betriebs einer unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlage ist die telefonische oder sonstige Erreichbarkeit des für diese CB-Funkanlage Verantwortlichen zu gewährleisten. Dazu sind bei Beginn der Verbindung über diese CB-Funkanlage die Daten über die Erreichbarkeit wie auch Name und Wohnanschrift (kein Postfach) des für die CB-Funkanlage Verantwortlichen zu übermitteln.
Also ich hätte Probleme , daß alle halb lang meine Namen & Adresse & Telefonnummer in die Gegend posaunt wird.
Die Möglichkeit mit einer Hinterlegung bei der BNetzA der Klarnamen und Adresse wäre eine bessere Option . Heute im Zeitalter digitaler Telefonie kann man sich extra ne Nummer für den Repeater leisten.

:clue: Rolf
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
Wolf
Santiago 9
Beiträge: 1446
Registriert: Sa 10. Dez 2005, 21:33
Standort in der Userkarte: Duisburg Rheinhausen
Kontaktdaten:

Re: Mit einem Modem zwei Geräte koppeln?

#6

Beitrag von Wolf »

KLC hat geschrieben:(...)
Aber die Verfügung gilt nur noch 1 - 2 Wochen. (...)
Nö, die bisherige Verfügung wurde bis 31. März 2016 verlängert.
KLC hat geschrieben:(...)
Also es darf nur in FM gesendet werden. Ob die Zusammenschaltung nicht in ein anderes -auch lizenzfreies- Band , erfolgen darf, habe ich nicht eindeutig gelesen. (...)
Im Entwurf der neuen Allgemeinzuteilung hat die BNetzA in dem Absatz über "unbemannte automatisch betriebene Stationen" den Passus mit dem Internet rausgenommen.

Die Zusammenschaltung von CB-Geräten mit Geräten anderer Funkanwendungen dürfte im Grunde auch nicht Gegenstand der CB-Frequenzzuteilung sein, denn die regelt lediglich die CB-Luftschnittstelle. Was mit der Aussendung "danach" passiert (Übertragung ins Internet oder über "Freenet", PMR446 etc.) hat mit Nutzung der CB-Frequenzen nichts mehr zu tun.

Gruß
Wolf :-)
Benutzeravatar
der_Kölner
Santiago 7
Beiträge: 502
Registriert: Fr 30. Aug 2013, 01:07
Standort in der Userkarte: Köln

Re: Mit einem Modem zwei Geräte koppeln?

#7

Beitrag von der_Kölner »

KLC hat geschrieben:Die neue Verfügung 1224/2015 scheint da noch besser. In jeder Hinsicht , auch mit der Schwammigkeit !
Es gab doch die Möglichkeit, den Entwurf der neuen Allgemeinzuteilung zu kommentieren: http://funkmagazin.de/281015.htm
Hat das jemand gemacht und Verbesserungsvorschläge unterbreitet oder Kommentare abgegeben?
Falls nicht: Dann gibt es auch keinen Grund sich darüber aufzuregen das da steht was da steht. ;-)
Benutzeravatar
KLC
Santiago 9+30
Beiträge: 4968
Registriert: Mi 16. Aug 2006, 23:08
Standort in der Userkarte: Saarbrücken
Wohnort: Dehemm/Saar

Re: Mit einem Modem zwei Geräte koppeln?

#8

Beitrag von KLC »

Hallo Wolf
ich habe gerade mal in dem Thema rumgeschnüffelt , während meine Gattin die Bude weihnachtlich verkitscht und dämliche Ami-X-Mas-Vidiotie-Schnulzen inne Glotze flimmern.
Ich hatte gerade nach deinem Artikel im Funkmagazin :paper: gelesen, und nach der Vfg 3/2008 gesucht.
Das mit der Verfügerei gestaltet sich relativ undurchsichtig für mich.

Ich wollte hier mal eine verläßliche Antwort aus den 2-PDF-Dateien rauskramen.
Aber zeitweise hat sich die neue und die alte Verfügung so gelesen, als würde sie sich innerhalb der Absätze schon selbst widersprechen.
der_Kölner hat geschrieben: Es gab doch die Möglichkeit, ...
Jaaa, das hatte ich auch gelesen.
Erstens : Versuch mal hier 10 Leute unter einen Hut zu bringen.
Zweitens: Und die sollen dann so gewandt sein , den Amtsschimmel in Zaum zu halten.
Drittens: Eingaben ? In einen politischen Vorgang ? Mein letzter Versuch war hier im Saarland zur Novellierung des Mediengesetzes wieder einen "Offenen Kanal" ins Gespräch oder mehr zu bringen. Also ich gleube schon der These mit der parlamentarischen Diktatur und wer beszahlt , bestellt . Und ich habe keine Lobby. :seufz: :seufz: :nono:

Villeicht ist CB-Funk so unwichtig , daß wir doch was bewirken könnten.
Ist der Zug endgültig abgefahren, oder müssenen wir nur warten , bis das neuen Sonnenfleckenmaximum durch ist... ?
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
DerSpacken
Santiago 2
Beiträge: 50
Registriert: Mo 21. Dez 2015, 12:48
Standort in der Userkarte: Landsberger Strasse 57072 Siegen

Re: Mit einem Modem zwei Geräte koppeln?

#9

Beitrag von DerSpacken »

Wolf hat geschrieben:
KLC hat geschrieben:(...)
Aber die Verfügung gilt nur noch 1 - 2 Wochen. (...)
Nö, die bisherige Verfügung wurde bis 31. März 2016 verlängert.
KLC hat geschrieben:(...)
Also es darf nur in FM gesendet werden. Ob die Zusammenschaltung nicht in ein anderes -auch lizenzfreies- Band , erfolgen darf, habe ich nicht eindeutig gelesen. (...)
Im Entwurf der neuen Allgemeinzuteilung hat die BNetzA in dem Absatz über "unbemannte automatisch betriebene Stationen" den Passus mit dem Internet rausgenommen.

Die Zusammenschaltung von CB-Geräten mit Geräten anderer Funkanwendungen dürfte im Grunde auch nicht Gegenstand der CB-Frequenzzuteilung sein, denn die regelt lediglich die CB-Luftschnittstelle. Was mit der Aussendung "danach" passiert (Übertragung ins Internet oder über "Freenet", PMR446 etc.) hat mit Nutzung der CB-Frequenzen nichts mehr zu tun.

Gruß
Wolf :-)
Schon etwas älter, aber ich bin immer noch dran interessiert. Da es ja erlaubt ist ohne Internet Geräte zu schalten, wäre meine Bitte dahingehend, mir einen Schaltplan für:

2 Funkgeräte (CB / PMR)
und
die Möglichkeit beide über das Internet laufen zu lassen

zukommen zu lassen. Wer hat so was? Danke vorab.
Jack4300
Santiago 9+15
Beiträge: 1778
Registriert: Di 26. Aug 2014, 22:09
Standort in der Userkarte: Essen

Re: Mit einem Modem zwei Geräte koppeln?

#10

Beitrag von Jack4300 »

Das kommt drauf an, was du für Geräte einsetzen willst, weil für Mikrofonbuchsen nicht über all gleich sind. Wenn die Geräte keine VOX-Funktion haben müsste das dann auch noch per Schaltung gelöst werden.
DerSpacken
Santiago 2
Beiträge: 50
Registriert: Mo 21. Dez 2015, 12:48
Standort in der Userkarte: Landsberger Strasse 57072 Siegen

Re: Mit einem Modem zwei Geräte koppeln?

#11

Beitrag von DerSpacken »

Danke für die Antwort.

Nur das PMR Gerät hat VOX Funktion. Das andere ist eine Stabo 4082

Gruß
Antworten

Zurück zu „CB - Allgemein“