Hallo Reinhard,OE3 hat geschrieben:(...) Aber ob wir in Österreich auch die fast ausschließlich im Umlauf befindlichen Multinormgeräte verwenden dürfen, steht wieder nirgendwo
Oder weist Du da etwas darüber?
Es steht auch nirgends, dass die Geräte verwendet werden dürfen! (...)
es wäre hilfreich, wenn wir wüssten, auf welche Rechtsgrundlage das BMVIT bisher das Verbot von "Multinormgeräten" gestützt hat. Hat sich das BMVIT dazu in der Vergangenheit mal geäußert?
Ich hab mal auf die Schnelle quergelesen: Ein Dokument, auf das das BMVIT solch ein "Verbot" evtl. stützen könnte, ist die Anlage zur Verordnung "Erteilung genereller Bewilligungen". Dort sind die Funkanlagen aufgelistet, für die eine "generelle Bewilligung" erteilt wurde.
-> https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 986787.pdf
Unter Punkt A, Ziffer 2 heißt es dort:
- Funksendeanlagen, (...) deren Konstruktion (...) einen Betrieb ausschließlich im Rahmen der in Tabelle 2 jeweils genannten Schnittstellenbeschreibung ermöglicht (...)"
Aber das ist nur eine Vermutung. Wenn das tatsächlich der Fall sein sollte, dann hat sich an der bestehenden Rechtsauslegung der Behörde nichts geändert, denn der besagte Passus war m.W. auch schon in der alten Verordnung enthalten.
Gruß
Wolf