Yaesu FT857D hat geschrieben:Dann helfen nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, nur noch Klagen der Verbände (Fahrschulverband, Fuhrunternehmer, Taxiunternehmer, DARC ??) und natürlich Einzelpersonen,
die es nicht hinnehmen wollen, dass sie in ihr KFZ kein Funkgerät mehr bauen dürfen, welches ja ein Mikrofon brauchen bzw. bei der HU damit durchfallen!
Für diejenigen die ihr Gerät vor der HU ausbauen:
Die Prüfer sind Ing. und nicht doof, wenn Kabelanschlüsse (Koaxkabel, Stromversorgung) liegen, die in einem normalen PKW nicht sind (ausser die für das Radio oder eine HiFi-Anlage)....
Moment mal und wie ist das, wenn man den Beifahrer, der die Büchse bedient, gleich mit in die Papiere eintragen läßt?
Natürlich darf man weiterhin seine Büchse in die Blechkalesche einbauen zusammen mit Mic und Mic-Halterung. Nur während der Fahrt darf man das Mic nicht in der Hand halten, das ist alles. Was willst Du denn jetzt mit der HU?
gernstel hat geschrieben:Schwanenhals-Mikrofon und angeklebter externer PTT-Taster: Bei vielen Geräten wie AE6110 nicht realisierbar. Und war da nicht einmal was, dass ins Auto eingebaute Geräte zertifiziert sein müssen? Erst wurde für Funkgeräte eine e-Kennzeichnung gefordert, heute soll wohl das CE-Zeichen genügen? Wie sieht das dann mit dem angeschraubten Schwanenhals aus?
Spätestens beim ersten Unfall mit Hand nicht am Lenkrad oder Auge durch Airbag und Schwanenhalsmikrofon ausgeschlagen wird es lustig.
Gerade wegen der Verletzungsgefahr würde ich vom Schwanenhalsmic ebenfalls abraten. In den Anfangszeiten der Mobiltelephonie hatte man für den Freisprecher immer ein Electret-Mic verbaut, meistens am Himmel in der Nähe des Innenspiegels. Wenn da die Schalleitung der Fahrzeuggeräusche noch minimiert wird und die Mic-Charakteristik in Richtung
Sabbel des Fahrers zeigt, ist das schon die halbe Miete, sobald eine PTT-Taste in der Nähe des Schalt- oder Wählhebels verbaut ist. Vox wird, wie Du richtig sagtest, wegen Radiodiensten und Navidurchsagen nicht funktionieren.
73 de Daniel